Sie suchen eine fachlich versierte Anwältin in Hamburg oder Umgebung, die sich auf ihrem Gebiet nicht nur auskennt sondern auch nachgewiesene Qualifikationen besitzt? Dann wenden Sie sich an eine Fachanwältin für Erbrecht.
Die Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht wird einer Rechtsanwältin von ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer nur dann verliehen, wenn besondere Voraussetzungen nachgewiesen worden sind:
Das Erlangen der Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht ist also an eine Menge Bedingungen geknüpft. Dadurch soll eine ideale Beratung und Vertretung der Mandanten im Erbrecht gewährleistet werden.
Seit März 2011 bin ich Fachanwältin für Erbrecht und vertrete Mandanten in Hamburg, aber auch im gesamten Umland von Hamburg. Wenn auch Sie qualifizierten Rechtsbeistand in Fragen rund um das Erbrecht haben, wenden Sie sich an mich, ich freue mich, Sie kennenzulernen.